Verbrennen / Abbrennen

Regeln für Brauchtumsfeuer, Lagerfeuer, Verbrennen von Stroh oder Schlagabraum

Hinsichtlich der Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen gibt es verschiedene Vorschriften die zu beachten sind. Dabei ist es abhängig, ob es sich um Verbrennen von Stroh, von schlagraumähnlichen Abfällen aus dem landwirtschaftlichen Gartenbau oder um Schlagabraum aus der Forstwirtschaft handelt.

- Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Mittsommernachtsfeuer)

- Lagerfeuer

- Verbrennen von Stroh

- Verbrennen von Schlagabraum

Aufgrund geänderter Regelungen dürfen Gartenabfälle im Gebiet der Alten Hansestadt Lemgo ab sofort nicht mehr verbrannt werden. Die bisherige Ausnahme in den Monaten März, April sowie September bis November ist aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Verwaltung der Feuerwehr / Herr Engellage unter der Tel. (05261) 213-253 zur Verfügung.