» Regeln für Osterfeuer, Verbrennen im Garten und mehr
Hinsichtlich der Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen gibt es verschiedene Vorschriften die zu beachten sind. Dabei ist es abhängig, ob es sich um Verbrennen von Stroh, von schlagraumähnlichen Abfällen aus dem landwirtschaftlichen Gartenbau oder um Schlagabraum aus der Forstwirtschaft handelt.
Die Bürgerinnen und Bürgern interessieren jedoch am meisten allerdings die Zulässigkeit des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen aus dem eigenen Garten und die Regelungen für die Brauchtumsfeuer wie z.B. Osterfeuer. Zu all diesen Themenbereichen erreichen die Verwaltung regelmäßig verschiedenste Fragen.
Um einen Überblick über die zu beachtenden Vorschriften und das teilweise geltende Anmeldeverfahren zu haben, wurde vom Sachgebiet Brand- und Zivilschutz der Stadtverwaltung nun ein Flyer zum Thema „Verbrennen“ aufgelegt. Dieser Flyer ist ab sofort bei der Lemgoer Feuerwache am Regenstor und in der Information des Bürgerbüros zu erhalten.
Ebenso können die Hinweise und Formulare auch hier heruntergeladen bzw. ausgefüllt werden:
Info-Broschüre Verbrennen [pdf]
Formblatt Anmeldung Verbrennung [pdf] (online ausfüllen und ausdrucken)
Rechtliche Grundlage: Allgemeinverfügung Verbrennen (Kreisblatt S.205) [pdf]
Für Rückfragen steht das Sachgebiet Brand- und Zivilschutz unter der Tel. (05261) 213-211 zur Verfügung.
(Verfasser der Pressemitteilung: Alte Hansestadt Lemgo - Büro des Verwaltungsvorstandes)
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