Es hat gebrannt ...

Es hat bei Ihnen gebrannt - was nun?

Ein Brand in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Ruß und angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. Bauschutt.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadensstelle hingewiesen.

Immer, wenn bei einem Brand Personen- oder auch Gebäudeschäden entstanden sind, nimmt die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Auch, wenn die Feuerwehr ihre Arbeit beendet und den Brandort verlassen hat, ist ein Betreten oder Verändern der Brandstelle erst gestattet, wenn die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen und die Brandstelle freigegeben hat.

Nutze Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
 

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte in Form von Ruß- und Rauchniederschlaf auf Ihre Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkohlte Materialien (sogenannte Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Gehalt ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase.

Doch selbstwenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung.

Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind häufig so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung als gering angesehen werden kann.

Auch haben die Erfahrungen aus vielen vergangenen Brandschäden gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Verschmutzungen vorlagen.

In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen in der Regel auch alle Schadstoffe beseitigt werden.

Bis zur endgültigen Sanierung kann ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten.

Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise aber nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie, schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise befolgen.

Erste Maßnahmen

Betreten Sie die noch nicht erkaltete Brandstelle frühestens eine Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Sodann sollten Sie Vorsorge treffen, damit keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden können. Decken Sie zu diesem Zwecke rußbedeckte Flächen im Gehwegbereich mit Folie ab. Vor die nicht betroffenen Zonen legen sie in den Übergangsbereich nasse Tücher, um die Schuhe abzutreten.

In einigen wenigen Fällen – vor allem in Büros- können Klima- bzw. Lüftungsanlagen durch Brandrückstände belastet werden. In diesen Fällen sollten Lüftungsanlagen nach einem Brand erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn sie von einem Fachmann überprüft und ggf. gereinigt worden sind.

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, angebranntes Essen oder Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen mit Schuhen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und dass staubarm gearbeitet wird.
Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten, die selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen, zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden:

  • Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff verwenden
  • für Staubarbeiten Atemschutz (textile Halbmaske der Schutzgruppe P3) tragen
  • Schutzhandschuhe aus Leder-/Textilkombination für Trockenarbeiten und
  • Gummihandschuhe für Naßarbeiten benutzen

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung besorgen, z.B. in Baufachgeschäften, Baumärkten oder ähnlichen.

Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadensbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt. Textile Arbeitsschutzmasken werden nur einmal getragen. Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen. Nach Verlassen des Schadensbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

Entsorgung

Voraussetzung für eine optimierte stoffliche Verwertung ist die Getrennthaltung und -sammlung von Wertstoffen. Schon bei den Aufräumungsarbeiten ist es daher wichtig, auf getrennte, beziehungsweise gemeinsam zu erfassende, zu verwertende oder zu behandelnde Abfallarten zu achten. Ziel soll sein, die Brandrückstände den entsorgungspflichtigen Körperschaften oder Dritten (s. Anschriften) so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil verwertet werden kann. Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in

  • verwertbare Bestandteile,
  • nicht verwertbaren Restmüll und
  • brandverschmutzte und rußbeaufschlagte Materialien.

Verwertbare Bestandteile sind z.B.:

  • Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
  • Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling).

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll:

  • Arznei und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen, oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
  • Brennbare Bestandteile (verkohlte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können i.d.R. der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösemittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Wo sichtbar größere Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe enthaltende Materialien verbrannt bzw. verschwelt sind, sollte der Entsorgungsweg von der zuständigen Abfallbehörde festgelegt werden.

Für Rückfragen zur Brandschadenbeseitigung und für weitere Auskünfte steht Ihnen ihre Feuerwehr Lemgo gerne zur Verfügung.

Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände richten Sie bitte an:
Umweltamt des Kreis Lippe, Telefon 0 52 31 - 62-0
Abfallberatung der ABG Lippe, Telefon 0 52 61 - 94 87 20

(Quelle: Richtlinine 10/06 Verband der Sachversicherer - Verein zur Förderung des Brandschutzes)